Neue BAFA Förderrichtlinien: Unsere Heizsysteme u.a. von Daikin sind förderfähig mit bis zu 45% der Investitionskosten
Zum 1. Januar 2020 hat das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) das Marktanreizprogramm „Wärme aus erneuerbaren Energien“ novelliert und neue Förderrichtlinien festgelegt: Die einheitlichen prozentualen Fördersätze ersetzen die bisherige Festbetragsförderung. Auch mit den neuen Förderrichtlinien bleiben alle Daikin Heizsysteme wie Wärmepumpen, Gas-Brennwertgeräte, Gas-Hybrid-Systeme und Solarthermie-Anlagen weiterhin förderfähig und somit besonders attraktiv.
Die Fördersätze im Überblick:
- Austauschprämie für Öl-Heizungen: Wer seine Ölheizung durch eine Heizung ersetzt, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird – z. B. eine Wärmepumpe – kann eine Förderung in Höhe von bis zu 35 % der Investitionskosten erhalten (dies betrifft das gesamte Daikin Altherma 3 Wärmepumpen-Portfolio und die Monoblock Wärmepumpe Daikin Altherma M ECH2O).
- Für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 % – z. B. über die Einbindung von Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von 40 % (inkl. Öl-Austauschprämie) (Daikin Altherma R Hybrid und Daikin Altherma H Hybrid).
- Auch für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen, die keine alte Ölheizung ersetzen, gibt es Investitionszuschüsse: 35 % für Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden (Daikin Altherma 3 Wärmepumpen-Portfolio), 30 % für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 % (Daikin Altherma R Hybrid und Daikin Altherma H Hybrid) und 20 % für Gas-Brennwertheizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind (Daikin Altherma C Gas W, Daikin Altherma C Gas W top, Daikin Altherma C Gas ECH2O). Um eine Förderung zu erhalten, muss die Nachrüstung innerhalb von zwei Jahren erfolgen.
Bei der Förderung zu beachten:
- Im Bestand muss die auszutauschende Heizung mindestens zwei Jahre alt sein. Es darf keine Austauschpflicht nach §10 EnEV vorliegen (älter als 30 Jahre).
- Bei der neuen Fördersystematik werden die Anschaffungskosten, Installations-/ Inbetriebnahmekosten und Planungskosten als Grundlage für den prozentualen Fördersatz genutzt. Dabei werden auch die Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen zur Installation der neuen Anlage berücksichtigt. Umfeldmaßnahmen sind alle Arbeiten, die zur Umsetzung der Maßnahme notwendig sind wie Gasanschluss, Armaturen, Baugerüst, Lastenkran, Fundamente, Geothermiesysteme und Photovoltaikanlagen (bei Stromeigennutzung). Im Bestandsgebäude sind auch Umfeldmaßnahmen wie z.B. Heiz- bzw. Technikraum, Abgassysteme und Schornsteine, Wärmeverteilung und -übergabe, Warmwasserbereitung sowie Demontagearbeiten förderfähig.
- Der BAFA- Förderantrag muss immer vor Auftragserteilung/Vertragsabschluss gemeinsam mit dem Installateur online gestellt werden.